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2018-01-doc9 NIKI Luftfahrt Act 4

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The NIKI Luftfahrt insolvency drama was close to a legal controversy, which would have had vast proportions, with a clash between two legal systems, from Germany and Austria, see blog/2018-01-doc7-comi-of-niki-luftfahrt-act-3.

Reuters reports, however, that both appointed IPs (in the German insolvency proceedings Lucas Flöther, in the Austrian proceedings Ulla Reisch) have settled the legal dispute: ‘Airline Niki’s German and Austrian administrators agreed to cooperate to resolve the insolvent carrier’s future swiftly and guarantee legal certainty for its buyer.’

My first reaction: I prefer cross-border cooperation over a legal fight, which in this case certainly would have taken considerable time, hassle and costs, probably to the detriment of creditors and the continuation of the business of NIKI. Both practitioners shoud be congratulated with the sensible view they took (although they are not there yet!).

See the press release in German:

’15. Januar 2018 – Die Insolvenzverwalterin der „NIKI Luftfahrt GmbH“ in Österreich, Dr. Ulla Reisch, und der vorläufige Insolvenzverwalter des Unternehmens in Deutschland, Prof. Dr. Lucas F. Flöther, haben eine enge Kooperation beim Verkauf des Geschäftsbetriebs der insolventen Airline vereinbart.

Frau Dr. Reisch ist aufgrund der österreichischen insolvenzrechtlichen Bestimmungen und der Anordnung des Landesgerichtes Korneuburg verpflichtet, bis zum 19. Januar 2018 neue Angebote der Investoren einzuholen, die bereits an der vorherigen Bieterrunde teilgenommen haben. Außerdem können auch neue Bieter Angebote abgeben.

Anschließend werden der deutsche vorläufige Gläubigerausschuss sowie der österreichische Gläubigerausschuss binnen weniger Tage entscheiden, welcher der Bieter den endgültigen Zuschlag erhält. Die Unterschrift beider Insolvenzverwalter gewährleistet dabei dem Erwerber Rechtssicherheit für den Vollzug des Kaufvertrages. Damit werden trotz unterschiedlicher Rechtsauffassungen zur internationalen Zuständigkeit der weitere Fortbetrieb und die bestmögliche Verwertung der Vermögensgegenstände sichergestellt. Ausschlaggebend für den Zuschlag sollen unverändert der Kaufpreis, die Finanzierungsfähigkeit des Bieters sowie der Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze sein. Die interne Aufteilung des Kaufpreises zwischen den beiden Insolvenzmassen ist in Abstimmung, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind beiderseits in Prüfung.

Bis zu dieser Entscheidung hat sich Prof. Flöther bereit erklärt, aus der deutschen Insolvenzmasse von NIKI die Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, den Basis-Geschäftsbetrieb von NIKI aufrecht zu erhalten. Dabei werden die Forderungen der österreichischen Arbeitnehmer von 1. bis 12. Januar 2018 vom österreichischen Insolvenzentgeltfonds bezahlt. Der Vollzug des Kaufvertrages („Closing“) soll nach wie vor in der zweiten Februar-Hälfte erfolgen, so dass NIKI – eine entsprechende Entscheidung des Erwerbers vorausgesetzt – spätestens im März 2018 den Flugbetrieb wieder aufnehmen kann.’

See www.insolvenzverwaltung.floether-wissing.de